HAUSORDNUNG
Nebst dem sportlichen Gedanken und den individuellen Ambitionen soll auch der Aspekt des gegenseitigen Respekts und der Ordnung nicht zu kurz kommen. Damit dies auch klappt, müssen einige Regeln eingehalten werden. Die wichtigsten werden folgend kurz wiedergegeben.
Gegenseitiger Respekt & Fairness
Sämtliche Hunde müssen mit Respekt und fair behandelt werden. Gewalt wird absolut nicht tolerierte.
Selbstverständlich wird auch ein respektvoller Umgang zwischen den Besuchern erwartet, unabhängig der Leistungsstufe und unabhängig,
ob Hundesportler oder nicht.
Versäuberung & Kotaufnahmepflicht
Versäuberung beim Hallen-Eingangsbereich ist verboten.
Die Kotaufnahme ist selbstverständlich. Bitte werft die Kotsäcke ausschließlich in die schwarze Abfalltonne und außerhalb der Halle.
Versäuberung in der Halle
Versäuberung (Urin / Kot) in der Halle ist absolut verboten!
Leinenpflicht & unbeaufsichtigtes Anbinden der Hunde
Auf dem gesamten Areal ist Leinenpflicht. Hunde sind an der Leine in und aus der Halle zu führen.
Das unbeaufsichtigte Anbinden der Hunde ist verboten.
Müll & Zigarettenstummel
Sämtlicher Müll als auch Zigarettenstummel sind mittels vorgesehenen Entsorgungsbehälter zu entsorgen.
Auch ist es verboten, bspw. Zigarettenstummel auf den Boden zu werfen, Müll oder Kotbeutel herumliegen zu lassen.
Betreten der Halle und Ringe
Die Halle darf nur mit sauberen Schuhen betreten werden.
Im Arbeitsbereich der Ringe müssen zwingend saubere Hallenschuhe getragen werden.
Läufige Hündinnen
Läufige Hündinnen sind erlaubt. Sie müssen aber während der Dauer der Läufigkeit ein "Höschen" in der Halle tragen. Außerhalb des Rings bzw. während den Wartezeiten müssen Sie auf einer separat mitgeführten Matte oder Tuch ihre Ruhepause erhalten. Ziel ist es, dass die Duftmarken der läufigen Hündin so wenig wie möglich auf dem Kunstrasen oder an allfälligen Geräten bzw. Gegenständen platziert werden.
Schäden aller Art & Defekte
Das Hundesportzentrum Challeren als auch das gesamte Inventar muss mit Sorgfalt und artgerecht behandelt werden.
Bei fahrlässiger Beschädigung kann der Verursacher haftbar gemacht werden.
Falls Inventarobjekte oder andere Dinge defekt gehen, bitten wir euch, uns dies umgehend mitzuteilen, so dass der Schaden schnellstmöglich behoben werden kann.
Parkieren
Bitte parkiert ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen. Zum parkieren ist das Kiesfeld neben der Halle (bei der Wiese) angedacht. Bei Veranstaltungen können nach Absprache situativ weitere Parkbereiche hinzugezogen werden.
Stübli
Hunde im Innenbereich des Stüblis sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen erfordern die explizite Einwilligung der Betreiber.
Während dem Trainingsbetrieb darf das Stübli benutzt werden. Muss aber in einwandfreiem und aufgeräumtem Zustand hinterlassen werden.
Mieter, Trainer/-innen, Veranstalter aller Art
Mieter mit Gästen, der/die Trainier-/innen und sämtliche Veranstalter sind verpflichtet, die Hausordnung ihren Trainings- oder Veranstaltungsteilnehmern bekannt zu machen und falls nötig durchzusetzen.
Versicherung
Versicherung ist Sache der Besucher/Teilnehmer bzw. Mieter. Das HSZ Challeren übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen oder
Schäden aller Art.
Impfung, Chipung und Krankheit des Hundes
Der Hundeführer bzw. Mieter ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund gechipt ist und die aktuellen Impfungen aufweist. Kranke Hunde dürfen nicht ohne Absprache mit dem Trainer-/in und dem HSZ Challeren in die Halle.
Haftung
Das HSZ Challeren übernimmt keinerlei Haftung. Das Betreten des Grundstücks erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Teilnahme an Gruppenübungsstunden, Kursen, Seminaren und allen sonstigen Veranstaltungen, welche auf dem Gelände des HSZ Challeren durchgeführt wird, erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.
Bei Kämpfen und/oder Rangeleien unter Hunden haftet der jeweilige Hundehalter für etwaige Verletzungen am Hund/an Menschen.
Eltern haften für Ihre Kinder als auch für einen mitgeführten Hund, sofern das Kind das 18. Lebensjahr nicht abgeschlossen hat.
Eine Haftungs-Übertragung auf das HSZ Challeren, dessen Vertreter, Veranstalter oder allfällige Trainer ist ausgeschlossen.
Zuwiderhandlungen
Das HSZ Challeren hält sich vor, bei Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung Schadensersatz zu verlangen und Hausverbot sowie Platzverweise auszusprechen.
Sämtliche Hunde müssen mit Respekt und fair behandelt werden. Gewalt wird absolut nicht tolerierte.
Selbstverständlich wird auch ein respektvoller Umgang zwischen den Besuchern erwartet, unabhängig der Leistungsstufe und unabhängig,
ob Hundesportler oder nicht.
Versäuberung & Kotaufnahmepflicht
Versäuberung beim Hallen-Eingangsbereich ist verboten.
Die Kotaufnahme ist selbstverständlich. Bitte werft die Kotsäcke ausschließlich in die schwarze Abfalltonne und außerhalb der Halle.
Versäuberung in der Halle
Versäuberung (Urin / Kot) in der Halle ist absolut verboten!
Leinenpflicht & unbeaufsichtigtes Anbinden der Hunde
Auf dem gesamten Areal ist Leinenpflicht. Hunde sind an der Leine in und aus der Halle zu führen.
Das unbeaufsichtigte Anbinden der Hunde ist verboten.
Müll & Zigarettenstummel
Sämtlicher Müll als auch Zigarettenstummel sind mittels vorgesehenen Entsorgungsbehälter zu entsorgen.
Auch ist es verboten, bspw. Zigarettenstummel auf den Boden zu werfen, Müll oder Kotbeutel herumliegen zu lassen.
Betreten der Halle und Ringe
Die Halle darf nur mit sauberen Schuhen betreten werden.
Im Arbeitsbereich der Ringe müssen zwingend saubere Hallenschuhe getragen werden.
Läufige Hündinnen
Läufige Hündinnen sind erlaubt. Sie müssen aber während der Dauer der Läufigkeit ein "Höschen" in der Halle tragen. Außerhalb des Rings bzw. während den Wartezeiten müssen Sie auf einer separat mitgeführten Matte oder Tuch ihre Ruhepause erhalten. Ziel ist es, dass die Duftmarken der läufigen Hündin so wenig wie möglich auf dem Kunstrasen oder an allfälligen Geräten bzw. Gegenständen platziert werden.
Schäden aller Art & Defekte
Das Hundesportzentrum Challeren als auch das gesamte Inventar muss mit Sorgfalt und artgerecht behandelt werden.
Bei fahrlässiger Beschädigung kann der Verursacher haftbar gemacht werden.
Falls Inventarobjekte oder andere Dinge defekt gehen, bitten wir euch, uns dies umgehend mitzuteilen, so dass der Schaden schnellstmöglich behoben werden kann.
Parkieren
Bitte parkiert ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen. Zum parkieren ist das Kiesfeld neben der Halle (bei der Wiese) angedacht. Bei Veranstaltungen können nach Absprache situativ weitere Parkbereiche hinzugezogen werden.
Stübli
Hunde im Innenbereich des Stüblis sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen erfordern die explizite Einwilligung der Betreiber.
Während dem Trainingsbetrieb darf das Stübli benutzt werden. Muss aber in einwandfreiem und aufgeräumtem Zustand hinterlassen werden.
Mieter, Trainer/-innen, Veranstalter aller Art
Mieter mit Gästen, der/die Trainier-/innen und sämtliche Veranstalter sind verpflichtet, die Hausordnung ihren Trainings- oder Veranstaltungsteilnehmern bekannt zu machen und falls nötig durchzusetzen.
Versicherung
Versicherung ist Sache der Besucher/Teilnehmer bzw. Mieter. Das HSZ Challeren übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen oder
Schäden aller Art.
Impfung, Chipung und Krankheit des Hundes
Der Hundeführer bzw. Mieter ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund gechipt ist und die aktuellen Impfungen aufweist. Kranke Hunde dürfen nicht ohne Absprache mit dem Trainer-/in und dem HSZ Challeren in die Halle.
Haftung
Das HSZ Challeren übernimmt keinerlei Haftung. Das Betreten des Grundstücks erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Teilnahme an Gruppenübungsstunden, Kursen, Seminaren und allen sonstigen Veranstaltungen, welche auf dem Gelände des HSZ Challeren durchgeführt wird, erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.
Bei Kämpfen und/oder Rangeleien unter Hunden haftet der jeweilige Hundehalter für etwaige Verletzungen am Hund/an Menschen.
Eltern haften für Ihre Kinder als auch für einen mitgeführten Hund, sofern das Kind das 18. Lebensjahr nicht abgeschlossen hat.
Eine Haftungs-Übertragung auf das HSZ Challeren, dessen Vertreter, Veranstalter oder allfällige Trainer ist ausgeschlossen.
Zuwiderhandlungen
Das HSZ Challeren hält sich vor, bei Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung Schadensersatz zu verlangen und Hausverbot sowie Platzverweise auszusprechen.
HSZ Challeren, 2020/v1.0